Müssen Sicherheitsschlösser alle sechs Monate überprüft werden?
Gemäß den „Technischen Standards für die Sicherheit von Hängekörben für den Höhenbetrieb“ (JGJ 202-2010) des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung und den Sicherheitsspezifikationen für Spezialausrüstungen der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung,SicherheitsschlösserDie Hängekörbe müssen alle 6 Monate überprüft werden. Erfolgt die Überprüfung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, gelten sie als ungültig und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Inspektionsanforderungen:
Prüfpunkte: Geschwindigkeit des Verriegelungsseils (≤ 2 m/s), statische Belastung (2-fache Nennlast), Dauerfestigkeit (10.000 Verriegelungszyklen);
Inspektionsagentur: Vom Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung zertifizierte spezielle Inspektionsinstitute oder Labore der Provinz mit CMA/CNAS-Qualifikationen;
Prüfbericht: Stellen Sie ein Prüfzertifikat mit amtlichem Siegel aus, aus dem Modell, Nummer, Prüfdatum und Gültigkeitsdauer des Sicherheitsschlosses hervorgehen.
Verletzungsgefahr:
Werden bei Bauarbeiten nicht geprüfte Sicherheitsschlösser verwendet, kann die Aufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen und der Baueinheit drohen Geldstrafen.
Kommt es zu einem Absturz, wird die nicht überprüfte Ausrüstung unmittelbar als erhebliches Sicherheitsrisiko erkannt und der Betriebsleiter kann strafrechtlich belangt werden.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Monat im Voraus einen Termin mit der Prüfstelle, um Verzögerungen während der Bauzeit durch Warteschlangen zu vermeiden. Die Prüfgebühr ist deutlich geringer als der durch den Unfall verursachte Arbeitsausfall.